Informationen
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben bestellt wird und dabei den Regelungen der Bundesnotarordnung untersteht und bei der Ausübung seines Amtes regelmäßig von seiner Aufsichtsbehörde, dem/r zuständigen Landgerichtspräsidenten/in überwacht wird. Außerdem unterliegt er der Kontrolle der zuständigen Notarkammer.
Notare sind insbesondere für notarielle Beurkunden und öffentlichen Beglaubigungen, sowie für die Entgegennahmen von Auflassungen bei Grundstücksgeschäften zuständig.
Wenn Sie also z.B. ein Haus oder Grundstück verkaufen oder mit einer Grundschuld oder Hypothek beleihen wollen, so bedarf dieser Rechtsvorgang zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Eine umfangreiche Erläuterung und Beratung ist für uns selbstverständlich.
Auch für Eheverträge, Adoptionen, Testamente und Erbverträge ist der Notar zuständig. Die optimale, den Bedürfnissen des Mandanten entsprechende Gestaltungsmöglichkeit muss gefunden und abgestimmt werden. Auch Eheverträge, die erst nach dem Scheitern der Ehe geschlossen werden, sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen, können erarbeitet werden und somit in der nachfolgenden Scheidung viel Frust und Geld ersparen.
Ein weiterer Schwerpunkt notarieller Tätigkeit besteht in der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Auch Anteilsübertragungen bedürfen regelmäßig der notariellen Beurkundung ebenso Firmenverschmelzungen und Spaltungen.
Der Notar übt sein Amt nicht als Vertreter einer Partei aus, sondern als unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten. Gebühren für seine notarielle Tätigkeit hat er nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes zu erheben.
Meine Leistung
In sämtlichen Bereichen der notariellen Tätigkeit stehe ich in beratender Funktion Ihnen zur Verfügung.
W. – Michael Fischer, Rechtsanwalt und Notar a. D.